Reiseveranstalter: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html]. | + | Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast. |
− | + | Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins. | |
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Version vom 8. Juli 2020, 07:58 Uhr
Rechtlich
Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [1] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [2]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast. Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins.