Pauschalreise: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Eine Pauschalreise oder Paketreise (Package Tour) auch Veranstalterreise: Mehrerer Reiseprodukte werden von von einem [[Reiseveranstalter]] gebündelt und zu einem Gesamtpreis (Pauschalpreis) an den Gast verkauft. In der Regel enthält eine Pauschalreise dabei die Elemente Anreise, Übernachtung, Verpflegung und Reiseleitung. Der [[Reiseveranstalter]] haftet dabei gegenüber dem Kunden und hat Betreuungspflichten. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast.
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Pauschalreise, Paketreise, Package Tour, Veranstalterreise:  
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Mehrerer [[Produkt | Reiseprodukte]] werden von von einem [[Reiseveranstalter]] gebündelt und zu einem Gesamtpreis (Pauschalpreis) an den Gast verkauft. In der Regel enthält eine Pauschalreise dabei die Elemente Anreise, Übernachtung, Verpflegung und Reiseleitung. Der [[Reiseveranstalter]] haftet dabei gegenüber dem Kunden und hat Betreuungspflichten. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast.
 
Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins.
 
Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins.
  
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Dabei ist eine Pauschalreise lediglich ein rechtliches Konstrukt. Pauschalreisen können auch individuell von Reiseveranstalter oder Kunden zusammengestellt werden (z.B. durch Dynamic Packaging oder Kombination von Bausteinen).
 
Dabei ist eine Pauschalreise lediglich ein rechtliches Konstrukt. Pauschalreisen können auch individuell von Reiseveranstalter oder Kunden zusammengestellt werden (z.B. durch Dynamic Packaging oder Kombination von Bausteinen).
  
Dennoch hat der Begriff Pauschalreise in der Bevölkerung eine negative Konnotation: Er wird mit nicht-nachhaltigem Massentourismus gleichgesetzt, obwohl es sich nur um eine Organisationsform zum Kundennutzen handelt. Versuche den Begriff Pauschalreise zu ersetzen sin
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Dennoch hat der Begriff Pauschalreise in der Bevölkerung eine negative Konnotation: Er wird mit nicht-nachhaltigem Massentourismus gleichgesetzt, obwohl es sich nur um eine Organisationsform zum Kundennutzen handelt. Versuche den Begriff Pauschalreise zu ersetzen sind bisher gescheitert. Alternative Begriffe wären Paketreise oder Veranstalterreise. Wichtig für [[Reiseveranstalter]] ist es, den Mehrwert einer Pauschalreise (Sicherheit, Übernahme von Verantwortung, Qualitätsgarantie, Betreuung, teilweise Preisvorteile) besser darzustellen und in der Marketingkommunikation einzusetzen.
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Autor: Prof. Dr. Alexander Dingeldey

Aktuelle Version vom 6. September 2021, 09:01 Uhr

Pauschalreise, Paketreise, Package Tour, Veranstalterreise:

Mehrerer Reiseprodukte werden von von einem Reiseveranstalter gebündelt und zu einem Gesamtpreis (Pauschalpreis) an den Gast verkauft. In der Regel enthält eine Pauschalreise dabei die Elemente Anreise, Übernachtung, Verpflegung und Reiseleitung. Der Reiseveranstalter haftet dabei gegenüber dem Kunden und hat Betreuungspflichten. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [1] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [2]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast. Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins.

Mit der Pauschalreise sind Kunden mehr abgesichert als mit der Buchung von einzelnen Reisebausteinen. Kunden haben mit einer Pauschalreise mehr Rechte in Bezug zum Beispiel in Bezug auf:

  • Anzahlung: Der Komplette Reisepreis wird nicht bei Buchung sondern erst kurz vor der Abreise bezahlt.
  • Umbuchung und Namensänderung: Dies ist gegen eine Gebühr möglich
  • Betreuung bei Problemen durch eine Reiseleitung
  • Absicherung des Reisepreises durch eine Insolvenzversicherung (allerdings mit Höchstgrenzen pro Versicherung und Jahr).
  • Haftung: Der Reiseveranstalter ist für Mängel in der Reisedurchführung verantwortlich.


Begriff Pauschalreise in der Wahrnehmung der Gäste

Dabei ist eine Pauschalreise lediglich ein rechtliches Konstrukt. Pauschalreisen können auch individuell von Reiseveranstalter oder Kunden zusammengestellt werden (z.B. durch Dynamic Packaging oder Kombination von Bausteinen).

Dennoch hat der Begriff Pauschalreise in der Bevölkerung eine negative Konnotation: Er wird mit nicht-nachhaltigem Massentourismus gleichgesetzt, obwohl es sich nur um eine Organisationsform zum Kundennutzen handelt. Versuche den Begriff Pauschalreise zu ersetzen sind bisher gescheitert. Alternative Begriffe wären Paketreise oder Veranstalterreise. Wichtig für Reiseveranstalter ist es, den Mehrwert einer Pauschalreise (Sicherheit, Übernahme von Verantwortung, Qualitätsgarantie, Betreuung, teilweise Preisvorteile) besser darzustellen und in der Marketingkommunikation einzusetzen.


Autor: Prof. Dr. Alexander Dingeldey