Reiseveranstalter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtlich ==
 
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Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast.
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Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt in einer [[Pauschalreise]]. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast.
 
Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins.
 
Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins.
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== Einkauf und Produktion ==
 
== Einkauf und Produktion ==

Version vom 8. Juli 2020, 13:34 Uhr

Rechtlich

Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt in einer Pauschalreise. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [1] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [2]. Dabei wird die Reise zu einem Gesamtpreis angeboten und die Preise der Einzelleistungen sind für den Kunden nicht ersichtlich. Der Reiseveranstalter übernimmt die Haftung für das Reiseprodukt und hat spezielle Betreuungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gast. Die Kundengelder müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. In Deutschland erfolgt dies mit Hilfe eines Sicherungsscheins.


Einkauf und Produktion

Im klassischen Modell kaufen Reiseveranstalter feste Kontingente (Alotments) von Leistungsträgern zu fixen Konditionen im Voraus ein. Das Risiko der Auslastung geht in diesem Fall auf den Reiseveranstalter über. Nicht verkaufte Kontingente werden im Rahmen des Yield-Managements neu gebündelt oder preislich reduziert angeboten.

Große Veranstalter bieten eine Vielzahl von Produkten an, sodass dort ein "Maßanzug von der Stange" möglich ist.

Im dynamischen Modell werden lediglich Schnittstellen zu Leistungsträgern geschaffen. Erst zum Zeitpunkt der Buchung werden die jeweiligen Produkte der gebündelt und zu einem Gesamtpreis verkauft. Das Auslastungsrisiko liegt dabei bei den jeweiligen Leistungsträgern. Gerade in Zeiten hoher Nachfrage (Ferienbeginn, Saisonspitzen) werden von den Leistungsträgern hohe Preise verlangt, sodass im dynamischen Modell die Preise nicht mehr konkurrenzfähig sind.

Dabei unterscheidet es sich, wer die Pakete zusammenstellt: Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass der Kunde Anpassungen am Produkt bei der Buchung vornimmt (Warenkorbfunktion, Upsells, Zusatzleistungen). Zum anderen können auch starre vorgefertigte Produkte dynamisch im Hintergrund vom System paketiert werden. Das hybride Modell kombiniert beide Modelle: Stark nachgefragte und hoch attraktive Produkte werden im klassischen Modell in Kontingenten eingekauft. Zusätzliche Leistungsträger werden über Schnittstellen angebunden und deren Produkte erst im Buchungsprozess eingebunden. Intelligente Systeme scannen die Angebote der Leistungsträger über verschiedene Vertriebskanäle. Es wird dabei dynamisch zum Buchungszeitpunkt das jeweils günstigste Angebot ausgewählt.