Reiseveranstalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Reiseveranstalter
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Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html].
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Version vom 8. Juli 2020, 07:54 Uhr

Rechtlich

Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [1] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [2].


Wirtschaftlich