Reiseveranstalter

Rechtlich

Ein Reiseveranstalter bündelt mehrere Reiseprodukte - meistens Transport und Übernachtung zu einem Gesamtprodukt. In der EU ist dafür die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments) [1] und deren Umsetzungen in nationale Gesetzgebungen ausschlaggebend. In Deutschland wurde die Pauschalreiserecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und ist dort im §651a ff. umgesetzt [2].


Wirtschaftlich